Jetzt bis 1200.- Euro Weihnachtsgeschenke vom Finanzamt sichern und Handwerkerleistungen absetzen!
Mit Ihrer Reich Rechnung sind Sie bei Ihrer Steuererklärung der Gewinner!
Handwerkerleistungen (im Falle der Fensterrenovierung die Montage- und Entsorgungsleistung), die zur Renovierung, Erhaltung und Modernisierung an Wohnungen, Häusern oder Grundstücken in Anspruch genommen werden, sind seit 2009 so steuerbegünstigt wie nie.
Jährlich kann der private Renovierer bis zu 6.000.- Euro Brutto-Renovierungskosten mit maximal 1.200 Euro direkt von seiner Steuerschuld absetzen und so richtig Steuern sparen!
Wichtig dabei ist: Es sind nur Handwerkerdienstleistungen abziehbar (z.B. Montage, Arbeitskosten, keine Materialkosten!). Die Rechnung muss überwiesen werden, bar bezahlte Rechungen sind nicht gültig. Für eine Anrechnung beispielsweise im Steuerjahr 2009 muss die Handwerkerrechung auch aus dem Jahr 2009 sein und die Überweisung der Rechnung ebenso in 2009 passieren.
Die Kosten für Handwerkerleistungen können Sie einfach im Steuer-hauptformular auf Seite 2 Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die passenden Rechnungen und Kontoauszüge dazu – fertig!
Auf Ihrer Reich Rechnung finden Sie am Ende den entsprechenden Betrag mit „Montagekosten und Entsorgungskosten“ ausgewiesen (reine Arbeitsleistung ohne Material).